Weiße Zertifikate, im polnischen Recht Energieeffizienzzertifikate, sind ein Mechanismus, mit dem eine geplante Modernisierung mit einem zusätzlichen Wert aus den erzielten Energieeinsparungen verknüpft werden kann. Sie sind weder ein gewöhnlicher Zuschuss noch eine garantierte prozentuale Investitionsrendite. Der Präsident der polnischen Energieregulierungsbehörde URE stellt ein Zertifikat aus, dessen Wert in toe angegeben wird; nach ordnungsgemäßem Abschluss des Verfahrens entstehen daraus übertragbare Vermögensrechte.
Für ein Unternehmen ist vor allem die Reihenfolge der Schritte entscheidend. Der Antrag auf Ausstellung eines Energieeffizienzzertifikats sollte vor dem „Beginn der Arbeiten“ im Sinne des polnischen Energieeffizienzgesetzes eingereicht werden. Als Beginn kann nicht nur die Aufnahme der Bauarbeiten durch einen Auftragnehmer gelten, sondern auch die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Geräten oder eine andere Verpflichtung, durch die das Vorhaben unumkehrbar wird.
Die wichtigste praktische Regel: Bevor eine verbindliche Gerätebestellung unterzeichnet oder ein Vertrag geschlossen wird, der die Durchführung der Modernisierung festlegt, sollten die Förderfähigkeit des Vorhabens geprüft, die Energieeinsparung abgeschätzt, ein Energieeffizienzaudit erstellt und der Antrag bei der URE eingereicht werden.
Das polnische System der weißen Zertifikate im Überblick
Aus Sicht eines Unternehmens lässt sich der gesamte Mechanismus auf sieben Schritte reduzieren:
- Vorläufige Prüfung der Investition – Prüfung der Art des Vorhabens, der Einsparschwelle, des Zeitpunkts des Arbeitsbeginns und etwaiger staatlicher Beihilfen.
- Energieeffizienzaudit vor der Investition – Festlegung des Ausgangszustands, der Modernisierungsvariante und der geplanten Energieeinsparung.
- Antrag beim Präsidenten der polnischen Energieregulierungsbehörde URE – eingereicht vor dem gesetzlich definierten Beginn der Arbeiten.
- Umsetzung der Investition – unter Einhaltung des Umfangs und der Parameter, auf denen Audit und Antrag beruhen.
- Abschluss und Abrechnung des Vorhabens – Mitteilung an die URE, Nachweise über Beginn und Abschluss sowie in den vorgeschriebenen Fällen ein Audit zur Bestätigung der erzielten Wirkung.
- Übermittlung der Informationen an das Register – nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen übermittelt die URE die Informationen an die Stelle, die das Zertifikatsregister führt.
- Entstehung und Verkauf der Vermögensrechte – die aus dem Zertifikat resultierenden Rechte entstehen mit der ersten Eintragung im Register und können übertragen werden.
Die Trennung zwischen der Ausstellung des Zertifikats und der Entstehung der Vermögensrechte ist wesentlich. Das von der URE ausgestellte Dokument allein bedeutet noch nicht, dass das Unternehmen bereits Erlöse aus dem Verkauf der Rechte erhalten hat.
Was sind weiße Zertifikate in Polen?
Die formelle Bezeichnung eines weißen Zertifikats im polnischen Recht lautet Energieeffizienzzertifikat. Nach dem Gesetz bestätigt das Zertifikat die geplante Einsparung an Endenergie, die sich aus einem Vorhaben oder mehreren gleichartigen Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz ergibt.
Der Wert des Zertifikats wird in Tonnen Öläquivalent (toe) angegeben. Er ergibt sich nicht unmittelbar aus den Investitionskosten, dem Gerätepreis oder der Höhe der Energierechnungen. Maßgeblich ist die im Audit ermittelte energetische Wirkung.
Ein weißes Zertifikat darf außerdem nicht mit dem Energieausweis eines Gebäudes verwechselt werden. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Dokumente, die zu anderen Zwecken und auf Grundlage anderer Vorschriften ausgestellt werden.
Zertifikat und Vermögensrechte – nicht dasselbe
Das Energieeffizienzzertifikat wird vom Präsidenten der URE ausgestellt. Die aus dem Zertifikat resultierenden Vermögensrechte entstehen erst mit der ersten Eintragung des Zertifikats auf einem Konto im Register, und zwar auf Grundlage der nach Abschluss des Vorhabens übermittelten Informationen. Diese Rechte sind übertragbar und können gehandelt werden.
Der wirtschaftliche Mechanismus sieht daher wie folgt aus:
Energieeinsparung → Zertifikatswert in toe → Eintragung im Register → Vermögensrechte → Verkauf der Rechte.
Für welche Vorhaben kann in Polen ein Energieeffizienzzertifikat erteilt werden?
Das polnische Energieeffizienzgesetz nennt breite Gruppen von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Eine detaillierte Aufstellung enthält die Bekanntmachung des Ministers für Klima und Umwelt vom 30. November 2021.
| Gruppe von Vorhaben | Beispielhafte Modernisierungsrichtung |
|---|---|
| Dämmung industrieller Anlagen | Reduzierung von Wärmeverlusten an Rohrleitungen, Armaturen und Geräten |
| Gebäude einschließlich ihrer Anlagen | Verbesserung der Wärmedämmung, Modernisierung von Heizung, Lüftung oder Kühlung |
| Beleuchtung | Austausch von Lichtquellen und Leuchten, Steuerung, Automatisierung |
| Industrie- und Energieprozesse | Austausch oder Modernisierung von Maschinen, Geräten und Anlagen |
| Netze und lokale Wärmequellen | Modernisierung von Quellen, Übergabestationen und lokalen Netzen |
| Energierückgewinnung | Rückgewinnung von Wärme oder anderer Energie aus industriellen Prozessen |
| Verlustreduzierung | u. a. bei Übertragung, Verteilung, Umwandlung und in bestimmten Versorgungssystemen |
| Nutzung von Abfallenergie oder ausgewählten erneuerbaren Energiequellen | z. B. Nutzung von Abwärme zum Heizen oder Kühlen |
Das bedeutet nicht, dass jeder Geräteaustausch automatisch für das polnische System infrage kommt. Es muss eine messbare Energieeinsparung nachgewiesen werden, und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Für Energieprozesse in Brennstoffverbrennungsanlagen, die unter das Emissionshandelssystem fallen, besteht eine zusätzliche gesetzliche Einschränkung; ausgenommen sind Anlagen für den Eigenbedarf. Ein solches Projekt erfordert daher eine gesonderte Prüfung der Förderfähigkeit.
Wie lässt sich vor der Investition prüfen, ob ein Projekt für das System infrage kommt?
Eine erste Prüfung sollte bereits vor der Beauftragung eines vollständigen Audits erfolgen. Entscheidend sind sieben Fragen:
| Frage | Warum ist sie wichtig? |
|---|---|
| Fällt die Modernisierung unter den gesetzlichen Katalog der Vorhaben? | Das Projekt muss der Verbesserung der Energieeffizienz im Sinne des polnischen Gesetzes dienen. |
| Lässt sich der Energieverbrauch vor und nach der Modernisierung verlässlich berechnen? | Ohne Ausgangszustand und Parameter der Variante nach der Modernisierung lässt sich die Einsparung nicht belastbar nachweisen. |
| Erreicht die Einsparung mindestens 10 toe im Jahresdurchschnitt? | Unterhalb der gesetzlichen Schwelle besteht kein Anspruch auf ein Zertifikat. |
| Wurde die Investition im Sinne des polnischen Gesetzes noch nicht begonnen? | Eine zu früh erteilte verbindliche Bestellung oder eine andere unumkehrbare Verpflichtung kann den Weg zu den Vermögensrechten versperren. |
| Sollen mehrere Maßnahmen zusammengefasst werden? | Die Schwelle kann für Vorhaben derselben Art berechnet werden; nicht zusammenhängende Modernisierungen dürfen nicht beliebig addiert werden. |
| Erhält das Projekt eine andere Förderung? | Die Einschränkungen hinsichtlich der Thermomodernisierungsprämie und Investitionsbeihilfen müssen geprüft werden. |
| Ist der technische Umfang bereits ausreichend stabil? | Eine wesentliche Änderung von Leistung, Geräteanzahl, Regelung oder Betriebszeit kann die Einsparung und die spätere Abrechnung verändern. |
Erreicht das Projekt in dieser Phase keine 10 toe, kann es energetisch dennoch sinnvoll sein. Es erfüllt lediglich die Mindestschwelle des polnischen Systems der weißen Zertifikate in der betrachteten Variante nicht.
Die Schwelle von 10 toe – wie viel Energie muss eingespart werden?
Die gesetzliche Definition einer Tonne Öläquivalent entspricht einem Heizwert von 41,868 GJ. Da 1 MWh 3,6 GJ entspricht:
- 1 toe = 41,868 GJ = etwa 11,63 MWh,
- 10 toe = etwa 116,3 MWh,
- 100 toe = etwa 1 163 MWh.
Die Schwelle von 10 toe bezieht sich auf die durchschnittliche Energieeinsparung pro Jahr, nicht auf den Investitionswert. Das polnische Gesetz erlaubt, die Schwelle auf ein einzelnes Vorhaben oder auf Vorhaben derselben Art zu beziehen.
Wenn ein Vorhaben eine Einsparung an Primärenergie ausweist, darf der Zertifikatswert nicht einfach durch Division dieser Energiemenge durch 11,63 MWh/toe bestimmt werden. Art. 21 des polnischen Gesetzes sieht in diesem Fall vor, die in den Durchführungsbestimmungen festgelegten Wirkungsgrade für die Umwandlung von Primärenergie in Endenergie zu berücksichtigen. Diese Umrechnung sollte im Audit erfolgen.
Beispiel: Eine Modernisierung spart 200 MWh pro Jahr
Wenn die korrekt ermittelte Endenergieeinsparung 200 MWh pro Jahr beträgt:
200 MWh / 11,63 MWh/toe ≈ 17,20 toe.
Das Projekt überschreitet damit die Mindestschwelle von 10 toe. Dieses Ergebnis sagt jedoch noch nicht aus, wie viel das Unternehmen mit den Vermögensrechten erlöst. Deren finanzieller Wert hängt von der Anzahl der registrierten Rechte, dem Verkaufspreis und den Transaktionskosten ab.
Warum ist die Reihenfolge „zuerst Analyse und Antrag, dann Umsetzung“ so wichtig?
Das polnische Gesetz definiert den „Beginn der Arbeiten“ sehr konkret. Darunter kann fallen:
- der Beginn der mit dem Vorhaben verbundenen Bauarbeiten,
- die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Geräten,
- eine andere Verpflichtung, durch die das Vorhaben unumkehrbar wird,
je nachdem, welches dieser Ereignisse zuerst eintritt.
Von der Definition ausgenommen sind u. a. der Grundstückskauf, die Einholung von Genehmigungen, die Durchführung vorläufiger Machbarkeitsstudien sowie bestimmte Vorbereitungsarbeiten im Sinne des polnischen Baurechts.
Muss nach Einreichung des Antrags auf die Ausstellung des Zertifikats gewartet werden?
Im polnischen System der weißen Zertifikate ist vor allem das Datum der Antragstellung im Verhältnis zum Beginn der Arbeiten entscheidend. Art. 24 sieht die Verweigerung der Informationsübermittlung an das Register vor, wenn die Arbeiten vor dem Tag der Antragstellung begonnen wurden. Das Gesetz enthält keine allgemeine Regel, nach der der Investor mit der Umsetzung bis zur Ausstellung des Zertifikats warten muss.
In der Praxis müssen vor dem Start der Investition jedoch zusätzlich die Bedingungen anderer Finanzierungsquellen oder staatlicher Beihilfen gesondert geprüft werden. Ein Fördervertrag, ein Beihilfeprogramm oder eine externe Finanzierung können eigene Regeln zum Projektbeginn enthalten.
Welche technischen Daten werden für eine erste Abschätzung der Einsparung benötigt?
Es gibt keine einheitliche Datenliste, die für jede Modernisierung gilt. Eine belastbare Vorprüfung sollte den Zustand vor der Investition nachvollziehbar abbilden und den Zustand nach der Investition verlässlich beschreiben.
| Art des Vorhabens | Nützliche Daten für die erste Abschätzung |
|---|---|
| Maschinen und Produktionsprozess | Leistung und Wirkungsgrad der Geräte, Betriebsstunden, Auslastung, Produktionsmenge, Zyklen, Prozessparameter, Energiemessungen |
| Druckluft | Kompressorleistungen, Betriebsprofile, Drücke, Volumenströme, Regelungsart, Betriebsstunden, Leckagen, Produktion |
| Beleuchtung | Anzahl und Leistung der Leuchten, Betriebszeit, Zonen, Steuerungsart, Planungszustand, Tageslichtnutzung |
| Kälteerzeugung | Leistungen, Wirkungsgrade/COP, Temperaturen, Last, Betriebszeit, Abtauung, Lastprofile |
| Wärmequellen und Wärmeversorgungsanlagen | Brennstoff- oder Wärmeverbrauch, Wirkungsgrad, Temperaturen, Verluste, Betriebs- und Lastprofil |
| Wärmerückgewinnung | Abwärmequelle, Leistung und Verfügbarkeitsprofil, Temperaturen, mögliche Wärmesenke, gleichzeitige Betriebszeit |
| Gebäude | Geometrie und Gebäudehülle, Anlagen, Energieverbrauch, Wetterbedingungen, Innentemperaturen, Nutzung |
Energierechnungen allein reichen häufig nicht aus. Bei vielen Projekten müssen Änderungen der Produktion, der Betriebsstunden, der Außentemperatur, der Anlagenauslastung oder der Prozessparameter berücksichtigt werden. Ohne Normalisierung lässt sich eine tatsächliche Effizienzsteigerung leicht mit veränderten Betriebsbedingungen verwechseln.
Welche Rolle spielt das Energieeffizienzaudit?
Das Energieeffizienzaudit ist das grundlegende technische Dokument, das in Polen dem Antrag auf Ausstellung eines Zertifikats beigefügt wird, abgesehen von besonderen gesetzlich vorgesehenen Fällen. Das polnische Gesetz definiert es als eine Ausarbeitung, die eine Analyse des Energieverbrauchs, die Bewertung des technischen Zustands, mögliche Maßnahmen, deren Wirtschaftlichkeit sowie die erzielbare Energieeinsparung umfasst.
Für weiße Zertifikate sollte das Audit vor der Investition insbesondere:
- die Grenzen des untersuchten Vorhabens festlegen,
- den Ausgangszustand dokumentieren,
- die Modernisierungsvariante beschreiben,
- die in den Berechnungen verwendeten Daten, Messungen und Annahmen angeben,
- die Energieeinsparung nach der zutreffenden Methode berechnen,
- das Ergebnis in toe umrechnen,
- einen späteren Vergleich des tatsächlich ausgeführten Umfangs mit dem im Antrag zugrunde gelegten Umfang ermöglichen.
Der detaillierte Umfang und die Methoden zur Erstellung des Audits ergeben sich aus polnischen Durchführungsbestimmungen. Die URE führt derzeit den konsolidierten Verordnungstext von 2023 sowie die Änderung vom 24. November 2025 als aktuelle Rechtsakte für dieses Audit auf.
Wer darf in Polen ein Audit für weiße Zertifikate erstellen?
Das polnische Gesetz legt Anforderungen an die Person fest, die ein Energieeffizienzaudit erstellt. Dies kann eine Person sein, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Bedienung, dem Betrieb oder der Montage der entsprechenden Geräte, Anlagen oder Objekte besitzt, oder eine Person, die ein Hochschulstudium mit dem Abschluss Magister, Magister Ingenieur oder einem gleichwertigen Abschluss beziehungsweise ein entsprechendes postgraduales Studium absolviert hat. Beim Bildungsweg muss das Studienprogramm die in Art. 25 Abs. 5 des Gesetzes genannten Themen umfassen, darunter Energietechnik, Elektrotechnik, Energieeffizienz, Energieaudits von Gebäuden, energieeffizientes Bauen oder erneuerbare Energiequellen.
Für dasselbe Vorhaben dürfen das dem Antrag beigefügte Audit und das nach der Umsetzung erstellte Audit zur Bestätigung der Wirkung nicht von derselben Person erstellt werden.
Energieeinsparung und Kosteneinsparung – warum ist das nicht dasselbe?
Im polnischen System zählt die Energieeinsparung, nicht lediglich eine niedrigere Rechnung. Das Gesetz definiert sie als Differenz zwischen der Energie, die vor dem Vorhaben potenziell verbraucht worden wäre, und der nach seiner Umsetzung im gleichen Zeitraum verbrauchten Energie unter Berücksichtigung normalisierter äußerer Bedingungen.
Ein Unternehmen kann daher Kosten senken, ohne eine entsprechende Energieeinsparung zu erzielen, etwa durch einen Tarifwechsel, eine Neuverhandlung des Energiepreises oder eine Änderung der Abrechnung. Umgekehrt kann eine reale Energieeinsparung auch dann auftreten, wenn die Kosten in Zloty nicht sinken, weil gleichzeitig der Energiepreis steigt.
Wenn der normalisierte Verbrauch beispielsweise von 1000 auf 800 MWh pro Jahr sinkt, beträgt die Einsparung 200 MWh pro Jahr – unabhängig davon, ob Energie 400, 600 oder 800 zł/MWh kostet. Der Preis ist für die Wirtschaftlichkeit der Investition wichtig, ersetzt jedoch nicht die Berechnung der energetischen Wirkung.
Was enthält der Antrag an die URE und was geschieht nach seiner Einreichung?
Den Antrag auf Ausstellung eines Zertifikats stellt der Rechtsträger, der den Beginn des Vorhabens plant, oder ein von ihm bevollmächtigter Rechtsträger. Das polnische Gesetz verlangt unter anderem folgende Angaben:
- Antragsteller,
- Art und Standort des Vorhabens,
- geplante Endenergieeinsparung in toe im Jahresdurchschnitt,
- Zeitraum, in dem die Einsparungen erzielt werden,
- geplanter Beginn und Abschluss der Arbeiten,
- Informationen zu anderen Anträgen für dasselbe Vorhaben.
Grundsätzlich sind dem Antrag ein Energieeffizienzaudit und die erforderliche Erklärung beizufügen. Die URE veröffentlicht auf ihrer Website die aktuellen Formulare für Antrag, Vollmacht und Mitteilung über den Abschluss des Vorhabens.
Die wichtigsten Verfahrensfristen
- Fehlen im Antrag erforderliche Daten oder Unterlagen, fordert der Präsident der URE zur Ergänzung innerhalb von 7 Tagen ab Zustellung der Aufforderung auf. Erfolgt die Ergänzung nicht, bleibt der Antrag unbearbeitet.
- Wurde das Audit nicht von einer Person erstellt, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, fordert die URE dazu auf, innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung der Aufforderung ein ordnungsgemäßes Audit vorzulegen.
- Das polnische Gesetz nennt 45 Tage ab dem Tag der Antragstellung als Frist für die Ausstellung des Zertifikats durch den Präsidenten der URE.
- Informationen über das ausgestellte Zertifikat veröffentlicht die URE zusammen mit der Auditkarte innerhalb von 7 Tagen nach der Ausstellung im polnischen Öffentlichen Informationsbulletin (BIP).
Die Frist von 45 Tagen ist gesetzlich vorgegeben. Bei der Investitionsplanung sollte sie jedoch nicht als kommerzielle Garantie für den Abschluss des gesamten Verfahrens verstanden werden – notwendige Ergänzungen oder Prüfungen der Unterlagen können den tatsächlichen Zeitplan beeinflussen.
Was kann geschehen, wenn sich der Investitionsumfang während der Umsetzung ändert?
Antrag und Audit werden für eine bestimmte technische Variante erstellt. Weicht die Umsetzung wesentlich davon ab, kann sich auch die Energieeinsparung ändern.
Besonders zu prüfen sind unter anderem Änderungen:
- der Anzahl oder Leistung der Geräte,
- der Gerätewirkungsgrade und Betriebsparameter,
- der Betriebszeit der Anlage,
- der Produktionsmenge oder Auslastung,
- des Standorts oder der Grenze des untersuchten Systems,
- von Druck, Temperatur, Volumenstrom oder anderen Prozessparametern,
- der Steuerungs- und Automatisierungsart,
- des Energieträgers,
- der Art der Nutzung der zurückgewonnenen Energie.
Ist bereits während der Umsetzung bekannt, dass das Projekt wesentlich abweichen wird, sollte der Einfluss der Änderung vor ihrer Freigabe neu berechnet werden und nicht erst bei der Schlussabrechnung.
Wenn die tatsächlich erzielte Endenergieeinsparung nach Abschluss von dem im ausgestellten Zertifikat genannten Wert abweicht, sieht Art. 23a des polnischen Gesetzes einen Antrag auf Änderung des Zertifikatswerts zusammen mit einem Audit zur Bestätigung der Wirkung vor. Wird ein erforderlicher Änderungsantrag nicht gestellt, kann die Übermittlung der Informationen an das Register verweigert werden.
Was ist nach Abschluss der Investition zu tun?
Nach Abschluss des Vorhabens benachrichtigt der Rechtsträger den Präsidenten der URE. Der Mitteilung sind beizufügen:
- ein Energieeffizienzaudit zur Bestätigung der Wirkung – sofern erforderlich,
- die erforderliche Erklärung über den Abschluss des Vorhabens und die erzielte Einsparung,
- ein Nachweis über den Beginn der Arbeiten, insbesondere ein Vertrag mit dem Auftragnehmer oder ein Nachweis über die Gerätebestellung,
- ein Nachweis über den Abschluss des Vorhabens.
Wann ist ein Audit nach der Umsetzung erforderlich?
Das polnische Gesetz verlangt kein bestätigendes Audit nach der Umsetzung, wenn für das Vorhaben eine Einsparung von höchstens 100 toe im Jahresdurchschnitt geplant wurde. Bei mehr als 100 toe ist ein bestätigendes Audit erforderlich.
Zusätzlich dürfen das Audit vor und das bestätigende Audit nach der Investition für dasselbe Vorhaben nicht von derselben Person erstellt werden.
Weicht die tatsächlich erzielte Einsparung von dem im Zertifikat angegebenen Wert ab, kann die Anwendung von Art. 23a ein bestätigendes Audit auch deshalb erforderlich machen, um den Zertifikatswert formell zu ändern.
Hat der Investor 45 Tage Zeit, den Abschluss zu melden?
Nein. Das derzeit geltende polnische Gesetz legt keine allgemeine 45-Tage-Frist fest, innerhalb derer ein Unternehmen den Abschluss des Vorhabens melden muss. Die 45 Tage betreffen die Ausstellung des Zertifikats durch die URE nach Antragstellung.
Nach Eingang einer ordnungsgemäßen Mitteilung über den Abschluss des Vorhabens hat der Präsident der URE hingegen 30 Tage Zeit, die entsprechenden Informationen an die Stelle zu übermitteln, die das Register führt.
Wann entstehen die Vermögensrechte und wie werden sie verkauft?
Die aus dem Zertifikat resultierenden Vermögensrechte sind übertragbar. Sie entstehen mit der ersten Eintragung des Zertifikats auf einem Konto im Register auf Grundlage der Informationen, die die URE nach Abschluss des Vorhabens übermittelt. Die Übertragung der Rechte erfolgt durch eine entsprechende Eintragung im Register.
In der Praxis werden Rechte aus unbefristeten Energieeffizienzzertifikaten am Markt mit dem Instrument PMEF_F verbunden. Der Handel ermöglicht ihren Verkauf an Rechtsträger, die sie unter anderem zur Erfüllung der gesetzlichen Energieeffizienzverpflichtung in Polen verwenden.
Preis eines weißen Zertifikats und Ersatzabgabe
Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Begriffe:
- der Preis der Vermögensrechte ist ein Marktpreis und hängt von den Transaktionsbedingungen ab,
- die Einheitsersatzabgabe ist ein gesetzlich festgelegter Parameter.
Das polnische Gesetz setzte die Einheitsersatzabgabe für 2017 auf 1500 zł/toe fest und sieht ab 2018 eine Erhöhung um 5 % gegenüber dem Vorjahreswert vor. Nach dieser Formel ergibt sich für 2026 ein Wert von etwa 2326,99 zł/toe.
Das bedeutet nicht, dass 1 toe eines weißen Zertifikats 2326,99 zł „kostet“. Die Ersatzabgabe ist kein garantierter Verkaufspreis für Vermögensrechte, und der Marktpreis von PMEF_F darf nicht durch eine automatische jährliche Erhöhung um 5 % berechnet werden.
Diese Abgabe ist außerdem von dem Betrag von 1500 zł/toe zu unterscheiden, den Art. 20 des polnischen Gesetzes für eine besondere Prüfung der zulässigen Höhe staatlicher Beihilfen vorgibt. Es handelt sich um einen separaten gesetzlichen Parameter, nicht um eine aktuelle Marktbewertung.
Lassen sich weiße Zertifikate mit einem Zuschuss oder einer anderen Förderung kombinieren?
Eine allgemeingültige Antwort für alle Förderprogramme gibt es nicht. Das polnische Gesetz enthält konkrete Einschränkungen.
Für ein Vorhaben, für dessen Umsetzung eine Thermomodernisierungsprämie gewährt wurde, besteht kein Anspruch auf ein Zertifikat; ausgenommen sind bestimmte im Gesetz genannte emissionsarme Vorhaben. Bei Investitionsbeihilfen muss dagegen geprüft werden, ob die Gewährung des Zertifikats dazu führen würde, dass die zulässige Höhe der staatlichen Beihilfe überschritten wird.
Bevor weiße Zertifikate mit einem Zuschuss, einem Darlehen mit teilweisem Erlass oder einem anderen Beihilfeinstrument kombiniert werden, müssen daher sowohl das polnische Energieeffizienzgesetz als auch die Unterlagen des konkreten Programms geprüft werden.
Die häufigsten Fehler, durch die die Möglichkeit zum Erwerb der Vermögensrechte verloren gehen kann
1. Zu früher Beginn der Investition
Die Unterzeichnung einer verbindlichen Gerätebestellung vor Einreichung des Antrags kann als Beginn der Arbeiten gelten. Dies ist einer der schwerwiegendsten Fehler, denn Art. 24 des polnischen Gesetzes verknüpft damit die Verweigerung der Informationsübermittlung an das Register.
2. Berechnung von Kosteneinsparungen statt Energieeinsparungen
Eine niedrigere Rechnung ist nicht automatisch eine Energieeinsparung. Das Audit muss die energetische Wirkung unter vergleichbaren, normalisierten Bedingungen nachweisen.
3. Fehlender belastbarer Ausgangszustand
Unvollständige Messdaten, ungeeignete Betriebszeiten oder die Nichtberücksichtigung von Produktion und äußeren Bedingungen können das Ergebnis erheblich verfälschen.
4. Annahme, dass jede Modernisierung 10 toe überschreitet
Die Schwelle bezieht sich auf die Energieeinsparung, nicht auf die Investitionskosten. Eine teure Investition kann weniger als 10 toe erreichen, während eine vergleichsweise einfache Modernisierung diese Schwelle überschreiten kann.
5. Beliebige Zusammenfassung verschiedener Vorhaben
Das polnische Gesetz erlaubt, die Schwelle auf Vorhaben derselben Art zu beziehen. Eine Gruppierung sollte fachlich und gesetzlich begründet sein.
6. Änderung des Umfangs ohne erneute Berechnung der Wirkung
Eine Änderung von Leistung, Geräten, Betriebszeit oder Steuerung kann dazu führen, dass die tatsächliche Einsparung vom Zertifikatswert abweicht. In diesem Fall kann ein Antrag auf Änderung des Werts erforderlich sein.
7. Lücken in der Abschlussdokumentation
Nach der Umsetzung werden Unterlagen benötigt, die sowohl den Zeitpunkt des Beginns als auch den Abschluss des Vorhabens belegen. Bei größeren Projekten kommt ein bestätigendes Audit hinzu.
8. Nichtbeachtung der Regeln für staatliche Beihilfen
Die technische Förderfähigkeit einer Investition bedeutet noch nicht, dass jede Finanzierungsform automatisch mit dem System kombiniert werden kann.
9. Unwahre Angaben bei der Abrechnung
Die fünfjährige Beschränkung für die Beantragung eines neuen Zertifikats ist keine Folge einer gewöhnlichen Ablehnung des Antrags. Art. 28 des polnischen Gesetzes knüpft sie an die Übermittlung unwahrer oder irreführender Informationen über den Abschluss oder die erzielte Einsparung sowie an eine negative Überprüfung der Einsparungen.
Checkliste vor Unterzeichnung einer Modernisierungsbestellung
Vor der ersten verbindlichen Verpflichtung sollte bestätigt werden:
- welche konkrete technische Variante umgesetzt wird,
- ob das Vorhaben unter das polnische System fällt,
- ob die geschätzte Einsparung im Jahresdurchschnitt mehr als 10 toe beträgt,
- welche Daten und Messungen den Ausgangszustand belegen,
- ob mehrere Standorte oder Aufgaben als Vorhaben derselben Art behandelt werden können,
- ob der gesetzlich definierte Beginn der Arbeiten bereits eingetreten ist,
- ob das Projekt staatliche Beihilfen oder eine Thermomodernisierungsprämie erhält,
- ob Audit und Antragsunterlagen einreichungsbereit sind,
- welche Investitionsparameter später nicht ohne erneute Berechnung geändert werden sollten.
Sind einige dieser Antworten noch unbekannt, ist es am sichersten, die Beschaffungsphase als Zeitpunkt für die Analyse zu nutzen und nicht als „probeweisen“ Beginn der Umsetzung.
Wo lassen sich ausgestellte Zertifikate und der Status eines Verfahrens prüfen?
Der Präsident der URE veröffentlicht im polnischen Öffentlichen Informationsbulletin (BIP) Informationen über ausgestellte Zertifikate zusammen mit den Auditkarten. Das polnische Gesetz sieht die Veröffentlichung innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung des Zertifikats vor.
Die öffentliche Datenbank ausgestellter Zertifikate sollte jedoch nicht als vollständiger Tracker aller noch anhängigen Anträge verstanden werden. Der Status eines konkreten laufenden Verfahrens wird über die entsprechende Kommunikation mit der URE geklärt.
FAQ – häufige Fragen zu weißen Zertifikaten in Polen
Was sind weiße Zertifikate?
Dies ist die gebräuchliche Bezeichnung für Energieeffizienzzertifikate, die nach polnischem Recht vom Präsidenten der URE ausgestellt werden. Sie bestätigen die geplante Energieeinsparung aus einem förderfähigen Vorhaben.
Wie viel entspricht 1 toe?
1 toe entspricht 41,868 GJ beziehungsweise etwa 11,63 MWh Energie.
Wie hoch ist die Mindestschwelle?
Grundsätzlich müssen ein Vorhaben oder mehrere Vorhaben derselben Art eine Energieeinsparung von mindestens 10 toe im Jahresdurchschnitt erzielen, also etwa 116,3 MWh.
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
Vor dem gesetzlich definierten Beginn der Arbeiten. Bereits die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Geräten kann entscheidend sein, nicht erst der physische Beginn der Montage.
Muss vor Beginn der Investition auf die Ausstellung des Zertifikats gewartet werden?
Das polnische Energieeffizienzgesetz setzt die entscheidende Grenze beim Tag der Antragstellung. Nach ordnungsgemäßer Einreichung besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht, auf die Ausstellung des Zertifikats zu warten; mögliche Bedingungen anderer Förderprogramme müssen jedoch geprüft werden.
Kann jedes Unternehmen ein weißes Zertifikat erhalten?
Das polnische Gesetz beschränkt das System nicht ausschließlich auf Großunternehmen. Entscheidend sind vor allem die Merkmale des Vorhabens, die energetische Wirkung, der Zeitpunkt des Arbeitsbeginns und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen.
Wann ist nach der Umsetzung ein Audit erforderlich?
Es ist erforderlich, wenn die geplante Einsparung im Jahresdurchschnitt mehr als 100 toe beträgt. Es kann auch im Zusammenhang mit einer Änderung des Zertifikatswerts erforderlich sein, wenn die tatsächliche Einsparung von dem zuvor festgelegten Wert abweicht.
Sind 45 Tage die Frist für die Meldung des Investitionsabschlusses?
Nein. 45 Tage sind die gesetzliche Frist für die Ausstellung des Zertifikats durch den Präsidenten der URE ab dem Tag der Antragstellung. Nach der Abschlussmitteilung hat die URE 30 Tage Zeit, die Informationen an die Stelle zu übermitteln, die das Register führt.
Was kostet ein weißes Zertifikat?
Für den Verkauf eines Vermögensrechts gibt es keinen einheitlichen gesetzlich festgelegten Preis. Der Preis wird am Markt bestimmt. Er darf weder mit der Einheitsersatzabgabe noch mit dem Betrag von 1500 zł/toe gleichgesetzt werden, der im gesetzlichen Beihilfentest verwendet wird.
Wer kauft weiße Zertifikate?
Gehandelt werden die aus den Zertifikaten resultierenden Vermögensrechte. Die Nachfrage hängt unter anderem mit der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung durch verpflichtete Rechtsträger in Polen zusammen. Die Transaktion selbst erfolgt nach den Regeln des Marktes und des Registers für Vermögensrechte.
Bedeutet eine gewöhnliche Ablehnung des Antrags ein fünfjähriges Verbot?
Nein. Die fünfjährige Beschränkung nach Art. 28 des polnischen Gesetzes betrifft bestimmte Fälle unwahrer oder irreführender Angaben nach der Umsetzung sowie eine negative Überprüfung der Einsparungen, nicht jedes verfahrensrechtliche Scheitern.
Wie werden weiße Zertifikate bilanziell erfasst?
Sie sollten nicht automatisch als „Zuschuss“ eingestuft werden, nur weil sie einen wirtschaftlichen Wert haben. Die bilanzielle und steuerliche Behandlung hängt vom konkreten Sachverhalt und von der Bilanzierungspolitik ab; bei wesentlichen Beträgen sollte sie mit der Buchhaltung oder einem Steuerberater abgestimmt werden.
Wann sollte das Verfahren gestartet werden?
Der beste Zeitpunkt ist erreicht, wenn das Unternehmen die geplante Modernisierung bereits so genau kennt, dass die energetische Wirkung berechnet werden kann, aber noch keine verbindliche Verpflichtung eingegangen ist, die im Sinne des polnischen Gesetzes als Beginn der Arbeiten gilt.
Befindet sich das Projekt noch in der Phase des Angebotsvergleichs, der Geräteauswahl oder der Budgetplanung, kann eine schnelle Vorprüfung durchgeführt und entschieden werden, ob sich ein vollständiges Audit und ein Antrag lohnen. Je später die weißen Zertifikate analysiert werden, desto größer ist das Risiko, dass Beschaffungsentscheidungen bereits so getroffen wurden, dass der Zugang zum System versperrt ist.
Wenn Sie eine Investition in Polen planen und deren Förderfähigkeit, den Auditumfang sowie den geplanten Zertifikatswert in toe prüfen möchten, kontaktieren Sie Energy Trend. Bei einem Projekt vor dem Gerätekauf ist es am wichtigsten, zunächst Zeitachse und technische Daten zu prüfen und erst danach irreversible Beschaffungsentscheidungen zu treffen.
Quellen und Rechtsstand
Der Artikel wurde auf Grundlage des Informationsstands vom 20. August 2026 überprüft. Maßgeblich waren insbesondere:
- das polnische Energieeffizienzgesetz – konsolidierter Text, Dz.U. 2025 Pos. 711,
- die detaillierte Liste der Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz – M.P. 2021 Pos. 1188,
- aktuelle URE-Formulare und Informationen zu Energieeffizienzzertifikaten,
- Liste der aktuellen URE-Rechtsakte zur Energieeffizienz.





